Check In and Out at Work
Check In and Out at Work ist der Onlinedienst zur Erfassung der Anwesenheit am Arbeitsplatz bei Reinigungstätigkeiten. Die Anwesenheitsregistrierung ist seit dem 1. September 2024 für bestimmte Reinigungstätigkeiten obligatorisch.
Es handelt sich nur um „Tätigkeiten, deren Zweck es ist, eine Immobilie im Auftrag eines Dritten zu reinigen“ und deren Anmeldung den Bedingungen der Schwellenbeträge unterliegt, die für alle Arbeiten vom Typ „Immobilienarbeiten“ gelten.
Jeder Arbeitnehmer, der die beabsichtigten Reinigungstätigkeiten ausführt, erfasst:
- den Beginn und das Ende der Tätigkeiten, und
- Ruhepausen.
Es gibt zwei Arten der Registrierung: in und out. Die „in“-Registrierung erfolgt, wenn die Person, die die Arbeit ausführt, die Arbeit beginnt. Die „out"-Registrierung erfolgt, wenn die Reinigungskraft ihre Arbeit beendet. Auch Ruhepausen müssen auf diese Weise registriert werden.
Die Verantwortung für die Registrierung liegt sowohl bei dem Unternehmen, das jemanden für die Arbeit einsetzt, als auch bei der Person, die die Arbeit ausführt.
Arbeitnehmer, Selbstständige, Zeitarbeiter und Praktikanten registrieren ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz selbst in Echtzeit. Als Arbeitgeber können Sie die Anmeldung nicht im Voraus vornehmen.
Arbeitgeber
Als Arbeitgeber, Bauunternehmer oder Unternehmen, das einen Vertrag mit einem Auftraggeber hat, nutzen Sie den Onlinedienst Check In and Out at Work, um die Registrierungen Ihrer Mitarbeiter abzufragen.
Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer, Subunternehmer und Arbeitnehmer von Subunternehmern registriert sind. Dafür müssen Sie :
- den von Ihnen eingesetzten Subunternehmern ein Registrierungssystem zur Verfügung stellen oder in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, dass der Bauunternehmer und etwaige Subunternehmer eine alternative Methode der Registrierung nutzen,
- sicherstellen, dass die Daten Ihres Unternehmens auch tatsächlich und korrekt aufgezeichnet und an die Datenbank übermittelt werden,
- Ihren Arbeitnehmern ein Registrierungsmittel zur Verfügung stellen, das mit dem Registrierungsmittel am Arbeitsplatz kompatibel ist, und
- Ihre Mitarbeiter über das Registrierungsverfahren informieren.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Registrierungspflicht und darüber, wie sie sich registrieren können:
Melden Sie Registrierungsfehler
Wenden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum an das LSS, um Änderungen der Registrierungen Ihrer eigenen Mitarbeiter zu beantragen. Sie müssen dafür die erforderlichen Nachweise vorlegen.
Arbeitnehmer, Selbstständige, Zeitarbeiter und Praktikanten
Arbeitnehmer, Selbstständige, Zeitarbeiter und Praktikanten müssen den Beginn und das Ende ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz registrieren. Sie müssen ebenfalls ihre Ruhepausen erfassen.
Sie verwenden Check In and Out at Work, um:
- sich in Echtzeit zu registrieren, und
- ihre eigenen Registrierungen abzufragen.
Für Selbstständige, die Subunternehmer beschäftigen, gelten dieselben Regeln wie für Arbeitgeber.
Unternehmen, die Zeitarbeiter einsetzen, müssen diesen Zeitarbeitern ein Registrierungsmittel zur Verfügung stellen oder die Registrierungsmethode festlegen.
Melden Sie Registrierungsfehler
Arbeitnehmer, die einen Fehler in ihrer Registrierung feststellen, müssen dies ihrem Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum melden.
Selbständige wenden sich an das LSS, um eventuelle Änderungen bei ihren Registrierungen zu melden.
Für Unternehmen
Um als Unternehmen Zugang zum sicheren Onlinedienst Check In and Out at Work zu erhalten, muss Ihr Unternehmen zunächst bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) eingetragen sein. Wenden Sie sich dazu an einen zugelassenen Unternehmensschalter. Die Liste der zugelassenen Unternehmensschalter finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens wird Ihnen eine BIS-Nummer zugeteilt. Sobald Ihr Unternehmen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen ist, erhält es eine Unternehmensnummer.
Wenn Sie den oben genannten Schritt abgeschlossen haben, benötigen Sie noch einen anerkannten digitalen Schlüssel, um sich bei einem sicheren Onlinedienst über CSAM anmelden zu können. Anerkannte Schlüssel sind itsme, eIDAS oder ein Benutzername/Passwort mit einem Code über eine mobile App oder per E-Mail („TOTP“).
Melden Sie sich bei CSAM mit Ihrer Unternehmensnummer, Ihrer BIS-Nummer und Ihrem digitalen Schlüssel an. Als gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens können Sie sich zum Hauptzugangsverwalter ernennen, um die Zugänge zu Ihren Onlinediensten zu verwalten. Als Hauptzugangsverwalter bestimmen Sie, welche Mitarbeiter Zugang zum Onlinedienst haben. Sie können auch Mitarbeiter als Zugangsverwalter ernennen, die Sie bei der Verwaltung unterstützen.
Sobald dieser Schritt erfolgt ist, können Sie und Ihre Mitarbeiter sich über die Schaltfläche auf dieser Seite bei dem sicheren Onlinedienst Check In and Out at Work anmelden.
Für ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige
Um Zugang zum sicheren Onlinedienst Check In and Out at Work zu erhalten, benötigen ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige anerkannte digitale Schlüssel wie itsme, eIDAS oder einen Sicherheitscode per E-Mail oder in einer mobilen App (TOTP).
Melden Sie sich mit einem der folgenden digitalen Schlüssel bei Check In and Out at Work an:
- itsme:Sie können diese Option wählen, wenn Sie einen belgischen elektronischen Personalausweis besitzen. Weitere Informationen finden Sie auf der itsme-Seite des CSAM Hilfezentrums.
-
eIDAS:
Sie können diesen digitalen Schlüssel verwenden, wenn Sie keinen belgischen Personalausweis, aber einen anderen anerkannten Europäischen elektronischen Identitätsnachweis besitzen. Um herauszufinden, ob Ihr elektronischer Identitätsnachweis zulässig ist, wählen Sie beim Anmelden „Mit einem auf europäischer Ebene anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden“. Sie erhalten dann eine Übersicht über die Länder, die einen aktiven elektronischen Identitätsnachweis haben.
Wenn Sie sich zum ersten Mal bei eIDAS anmelden, benötigen Sie Ihren europäischen elektronischen Identitätsnachweis, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. Wenn Sie noch keine belgische Nationalregisternummer oder BIS-Nummer haben, wird eine Nummer erstellt. Weitere Informationen finden Sie auf der eIDAS-Seite des CSAM Hilfezentrums.
- E-mail TOTP:Unterstützt Ihr Land die digitalen Schlüssel von itsme oder eIDAS nicht oder haben Sie keine belgische nationale Identifikationsnummer (BIS-Nummer)?
Dann sollten Sie einen Termin für einen Videoanruf mit Sigedis, dem Partner der Einrichtungen der Sozialen Sicherheit für die persönliche Identifizierung, vereinbaren. Diesen Termin können Sie auf der belgianID-Website buchen. Sigedis prüft eine Reihe von Dokumenten, um festzustellen, ob Sie bereits eine BIS-Nummer haben. Wenn Sie keine haben, erstellt Sigedis eine Nummer für Sie. Über den Videoanruf hilft Sigedis Ihnen, einen digitalen Schlüssel zu erhalten.
Die gesetzliche Grundlage für die Anwesenheitsregistrierung in der Reinigungsbranche finden Sie im Programmgesetz vom 26.12.2022, Titel 4, Kapitel 1, Artikel 22 bis 48, und Kapitel 2, Artikel 49 (§9 Artikel 30 bis des Gesetzes vom 27.06.69).
Lesen Sie auch:
- die vollständige Übersicht über den Geltungsbereich auf der Seite Check In and Out at Work auf dem Portal der Sozialen Sicherheit Unternehmen
- alles über die Anwesenheitsregistrierung mit einem Smartphone oder über einen Webservice, auf der Seite „Wie registrieren Ihre Mitarbeiter ihre Anwesenheit in Check In and Out at Work?“ auf dem Enterprise Portal