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Checkinatwork

Sie sind ein ausländischer Bauunternehmer und schliessen einen Vertrag auf dem belgischen Staatsgebiet direkt mit einem Auftraggeber (Bauherr) ab? Betriftt dieser Vertrag Bauleistungen oder Tätigkeiten im Fleischsektor?

Dann sind Sie zur Arbeitsmeldung und zur Anwesenheitsregistrierung verpflichtet. Geben Sie diese Meldungen über die Onlinedienste ,Arbeitsmeldung‘ und ,Checkinatwork‘ ein. Zur Benutzung dieser Dienste brauchen Sie einen gesicherten Zugang zum Portal der belgischen sozialen Sicherheit. Diesen Zugang beantragen Sie mithilfe dieses Antragformulars.
Die Arbeitsplätze, für die Checkinatwork verwendet wird, müssen in der Arbeitsmeldung angegeben werden.

Sie möchten sich näher informieren? Sehen Sie sich den Animationsfilm von Checkinatwork an.

Checkinatwork ist der Onlinedienst für die Anwesenheitsregistrierung bei Bauleistungen und Tätigkeiten des Fleischsektors.

Es handelt sich um die Registrierung:

  • jeder Person, die Bauleistungen an einem Arbeitsplatz erbringt, deren Gesamtkosten mindestens einem bestimmten Schwellenbetrag entsprechen, und
  • jeder Person, die Aktivitäten in Verbindung mit Fleischzubereitungen oder Fleischprodukten und dem Schlachten oder Zerlegen von Huftieren, Geflügel und Kaninchen in Einrichtungen, die eine Zulassung (Zulassungen, Genehmigungen und vorherige Registrierungen) durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) voraussetzen, ausführt.

Das System umfasst verschiedene parallele Kanäle: ein Onlinedienst (Desktop und Mobile), ein Gateway und ein Webservice. Checkinatwork ist an der Arbeitsmeldung gekoppelt.

Checkinatwork ist für ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt:

  • Tragen Sie dort als Arbeitgeber oder Unternehmer, der Bauleistungen oder Tätigkeiten im Fleischsektor durchführt, die Personen ein, die an bestimmten Arbeitsplätzen anwesend sind. Das System registriert, wer an welchem Einsatzort wann anwesend ist.
  • Der Dienst bietet außerdem eine Registrierungsmethode für ausländische Arbeitnehmer oder selbstständige Unternehmer. Sie müssen sich vergewissern, dass ihre Anwesenheit am Einsatzort registriert worden ist. Sie können sich übrigens im System anmelden, bevor sie am Einsatzort eintreffen.

Die Anwesenheitsregistrierung ist obligatorisch:

  • für jede Person, die Bauleistungen an einem Arbeitsplatz erbringt, an denen Arbeiten für einen Gesamtbetrag ohne MwSt. in Höhe eines bestimmten Schwellenbetrags ausgeführt werden:
    Die Arbeiten wurden aufgenommen... Schwellenbetrag
    Im Zeitraum vom 01.04.2014 bis einschließlich 29.02.2016 800 000 Euro
    Nach dem 29.02.2016 500 000 Euro
    Sie müssen die Anwesenheiten registrieren, sobald dieser Betrag bei Beginn der Arbeiten oder während der Arbeiten erreicht wurde.
  • Für jede Person, die Aktivitäten in Verbindung mit Fleischzubereitungen oder Fleischprodukten und dem Schlachten oder Zerlegen von Huftieren, Geflügel und Kaninchen in Einrichtungen, die eine Zulassung (Zulassungen, Genehmigungen und vorherige Registrierungen) durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) voraussetzen, ausführt.

Die Verantwortlichkeit für die Registrierung liegt sowohl bei demjenigen, der einen Mitarbeiter für die Arbeiten entsendet, als auch bei demjenigen, der die Arbeit am Einsatzort durchführt. Sie müssen untereinander vereinbaren, wer die Registrierung durchführt, und Sie können beide überprüfen, ob die Registrierung tatsächlich erfolgt ist.

Ein ausländischer Arbeitnehmer oder Selbstständige kann über einen der verfügbaren Kanäle:

  • sich selbst registrieren, indem er den QR-Code mit einem QR-Reader auf sein Limosa-Formular L1 scannt;
  • sich von einem Vertreter eines belgischen Unternehmens, einem Kollegen oder einem Teamleiter, der über einen gesicherten Zugang zum Onlindienst Checkinatwork verfügt, registrieren lassen;
  • sich von einem Vertreter eines belgischen Unternehmens, einem Kollegen oder einem Teamleiter, der den QR-Code mit einem QR-Reader auf sein Limosa-Formular L1 scannt, registrieren lassen, oder
  • sich von einem  ausländischen Unternehmen, das über einen gesicherten Zugang zum Onlinedienst Checkinatwork verfügt, registrieren lassen.

Als ausländischer Unternehmer können Sie Anwesenheitsregistrierungen selbst durchführen, indem Sie die QR-Codes von Limosa1-Dokumenten über den mobilen Onlinedienst einscannen. Dazu benötigen Sie einen gesicherten Zugang zum Portal.

Um den Onlinedienst Checkinatwork zu nutzen und Anwesenheiten zu registrieren, abzufragen und zu annullieren, können Sie über ein spezielles Verfahren einen gesicherten Zugang zum Portal der belgischen sozialen Sicherheit beantragen. Benutzen Sie dazu dieses Antragsformular.

Zum Ausfüllen des Formulars benötigen Sie folgende Angaben

  • eine belgische Unternehmensnummer (ZUD-Nummer);
  • einen Hauptzugangsverwalter für das eigene Unternehmen. Dieser Hauptzugangsverwalter braucht eine belgische Nationalregisternummer oder eine Bisnummer.

Wenn Sie nicht über diese Identifikationsangaben verfügen, werden Sie während des Ausfüllens des Formulars auf die Onlinedienste verwiesen (Arbeitsmeldung und Limosa), bei denen diese Angaben erhältlich sind.

Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag erhalten Sie die Zugänge für den Hauptzugangsverwalter per Post.

Die Registrierung muss erfolgen, bevor die Person, die Bauleistungen ausführt, mit der Arbeit beginnt.

Die Anwesenheitsregistrierung des Arbeitnehmers oder selbstständigen Subunternehmers muss täglich oder für jeden Werktag durchgeführt werden.

Sie wünschen weitere Informationen über Checkinatwork? Sehen Sie sich den Animationsfilm an.

Die Registrierung ist sehr flexibel gehalten. Es gibt vier verschiedene Datenübertragungswege, die Sie je nach Wunsch auch abwechselnd benutzen können. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Meldung vor Ort und einer Fernmeldung.

Der ausländische Arbeitnehmer muss jederzeit einen Nachweis über seine Limosa-Meldung vorzeigen können (L1-Dokument). Zur Registrierung der Anwesenheit muss er nur den QR-Code scannen, der sich im L1-Dokument befindet.

Hinweis:

Zur Verwendung eines gesicherten Onlinedienstes müssen Sie auf dem Portal der belgischen sozialen Sicherheit registriert sein.

Der Onlinedienst über den Desktop

Der Onlinedienst bietet Ihnen folgende Funktionen:

  • manuelle Eingabe von Daten,
  • Eingabe über den Assistenten ; bei dieser Eingabe werden Daten aus unterschiedlichen Datenbanken herangezogen.
  • die Abfrage von Anwesenheitsregistrierungen , die Sie durchgeführt haben und die an den Arbeitsplätzen, an denen Sie arbeiten, ausgeführt wurden.

Über die manuelle Eingabe geben Sie gleichzeitig an, um welchen Arbeitnehmer oder Subunternehmer es sich handelt:

  • bestehendes Personal;
  • neue Arbeitnehmer;
  • ausländische Arbeitnehmer;
  • Selbstständige.

Der Assistent des Onlinedienstes wurde speziell entwickelt, um Registrierungen in großer Anzahl zu vereinfachen. Mit dem Assistenten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Daten aus den Dimona-Datenbanken sowie die Arbeitsmeldung sammeln und wiederverwenden;
  • Sie können mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig registrieren;
  • Sie können Mitarbeiter für mehrere Tage registrieren;
  • Sie können Arbeitnehmer Ihrer Subunternehmer anhand bestehender Registrierungen registrieren.

Dazu benötigen Sie:

  • einen Computer;
  • einen Internetanschluss und
  • einen gesicherten Zugang zum Portal der sozialen Sicherheit.

Der mobile Onlinedienst

Die mobile Version des Onlinedienstes besitzt alle Funktionen der Desktopversion:

  • manuelle Eingabe;
  • Assistent und
  • Verwendung von QR-Codes der Limosa-Meldung und Ausdruck von Poster für den Einsatzort.

Dazu benötigen Sie:

  • ein Smartphone;
  • einen Internetanschluss und
  • einen gesicherten Zugang zum Portal der sozialen Sicherheit.

Sind Sie ein selbstständiger Unternehmer? Um den mobilen Onlinedienst benutzen zu können, müssen Sie zuvor mit Ihrer eID und dem Kartenlesegerät einen Benutzernamen und ein Kennwort beantragen.

Sehen Sie sich den Animationsfilm über den mobilen Onlinedienst Checkinatwork ;

Das Gateway

Zur Einrichtung eines Gateway muss Ihnen der lokale Verwalter Zugang zum ,Checkinatwork Gateway’ über den Onlinedienst Zugangsverwaltung gewähren.

Die Registrierung erfolgt an dem Einsatzort, wobei das Gateway als eine Art Zugangsport fungiert. Der Unternehmer, der die Arbeiten gemeldet hat, oder die Bauleitung initialisieren das Gateway mit Benutzernamen und Kennwort. Er (sie) stellt einen Computer bereit, mit dem sich die Arbeitnehmer oder selbstständigen Unternehmer anmelden können. Die Anmeldung ist mit einer der folgenden Nummern möglich:

  • eID,
  • Nationalregisternummer oder
  • Limosa-Nummer.

Dazu benötigen Sie:

  • Computer am Einsatzort;
  • einen eID-Kartenleser und
  • eine Internetverbindung.

Zugang zum Gateway.

Sehen Sie sich den Animationsfilm über das Gateway von Checkinatwork an.

Sehen Sie sich eine Kurzreportage über die Benutzung des Gateway (auf Französisch) an.

Der Webservice

Zur Registrierung der Anwesenheit an den Einsatzorten kommuniziert Ihr bestehendes System mit dem Webservice. Sie können den Webservice in Ihr Planungssystem, Ihr Track&Trace- oder Ihr Registrierungssystem integrieren. Wenden Sie sich an Ihren Softwarelieferanten, um den Webservice zu installieren.

Mit diesem Webservice registrieren, annullieren und befragen Sie Anwesenheiten am Arbeitsplatz.

Dazu benötigen Sie:

  • Ihr eigenes Registrierungssystem und
  • ein Softwaresystem für die Verbindung zur Datenbank von Checkinatwork.

Zur Benutzung des Webservice unternehmen Sie folgende Schritte:

Sehen Sie sich den Animationsfilm über den Webservice von Checkinatwork an.

Sehen Sie sich eine Kurzreportage über die Benutzung des Webservice (auf Französisch) an.

Technische Angaben

Hinweis:

Das LSS möchte betonen, dass es für die Lösungen Ihres Softwarelieferanten keinerlei Zertifizierungen gewährt, auch wenn sie mit den vom LSS bereitgestellten Webservices funktionieren. Dies ist nämlich nicht die Aufgabe des LSS.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass aufgrund der Tatsache, dass Sie sich auf eine Lösung/Software berufen, die von einem Lieferanten verwaltet wird, nicht von der Verantwortung, die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergibt, befreit werden.

Welche Daten werden gespeichert?

Checkinatwork ist ein gesicherter Dienst, der Daten aus unterschiedlichen Datenbanken sammelt. Bei der Anwesenheitsregistrierung werden folgende Daten verbunden, die bei der Sozialversicherung bereits eingegeben wurden:

  1. Identifikation einer natürlichen Person:
    • Ihre Nationalregisternummer oder
    • Limosa L1-Nummer für alle diejenigen, die nicht bei der belgischen sozialen Sicherheit versichert sind.
  2. Identifikation von Unternehmen oder Selbstständigen über ihre Unternehmensnummer.
  3. Der Arbeitsplatz über die Arbeitsplatznummer anhand der Meldung von Arbeiten.
  4. Das Registrierungsdatum: der (die) Tag(e), an denen die betreffende Person am Arbeitsplatz anwesend sein wird.